Welche Fonds sind ab dem 1.1.2010 von den vermögenswirksamen Leistungen ausgenommen? Prinzipiell erhalten alle Dachfonds keine Sparzulagenbegünstigung mehr. Im Besonderen sind dies folgende ADIG-Dachfonds: Best-in-One World - P- EUR, Best-in-One Balanced, Best-in-One Chance, Best-in-One Europe Balanced - P - EUR, PremiumStars Ertrag, PremiumStars Wachstum, PremiumStars Chance
Bleiben die vermögenswirksamen Leistungen für bestehende VL-Verträge mit Dachfonds erhalten? Ja. Die Altverträge bleiben sparzulagenbegünstigt. Da die Prämienberechtigung eines VL-Vertrags zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für den Rest der Laufzeit festgelegt wird, bleiben bestehende Verträge bis zum Ende der Laufzeit prämienberechtigt. Die Anleger erhalten wie gewohnt ihre jährliche VL-Bescheinigung.
Erhalten ADIG-Depotkunden einen Anschlussvertrag zu VL-Verträgen mit Dachfonds? Eine automatische Eröffnung eines Anschlussvertrages nach der letzten Zahlung für die Dachfonds Best-in-One World - P - EUR, cominvest GreatSelection 100, Best-in-One Balanced, Best-in-One Chance, PremiumStars Ertrag und PremiumStars Wachstum wird nicht mehr zugelassen. Das bedeutet, in diesem Fall muss der Kunde eine neue Fondsposition für VL mit einem neuen Fonds eröffnen. Die ebase gibt dem Kunden keine aktive Information hierüber. Sollte der Arbeitgeber nach der letzten Zahlung noch überweisen, wird der Betrag wieder zurück überwiesen.
Wie werden betroffene VL-Kunden informiert? ADIG-Depotkunden, die in den letzten Wochen wegen eines Anschlussvertrages von der ebase angeschrieben wurden und die diese Fonds als VL besparen, werden von der ebase schriftlich informiert, dass dieser Dachfonds nicht mehr für VL-Leistungen zur Verfügung steht.
Wie können sich Vertriebspartner darüber informieren, welche ADIG-Depotkunden von der VL-Änderung betroffen sind? Vertriebspartner können sich über ihren V.I.T.U.S. XXL-Zugang eine Liste ihrer VL-Kunden erstellen.